Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)

Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) ersetzt seit dem 01.01.2021 einige bestehende Förderprogramme des BAFA und der KfW zur Förderung von Energieeffizienz und Erneuerbaren Energien im Gebäudebereich. Mit diesem ganz neu strukturierten Förderprogramm soll bei Neubauten und Komplettsanierungen die Attraktivität von Investitionen in Nachhaltigkeit und Erneuerbare Energien gesteigert werden. Deswegen bietet die BEG mehr Flexibilität, ganz neue Angebote und höhere Prämien.

Was ist neu seit Januar 2021?

Die Neuerungen der BEG wurden zeitlich gestaffelt eingeführt, seit Juli 2021 sind aber alle neuen Kredite- und Zuschussvarianten eingeführt, sowohl beim BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) als auch bei der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau).

Es gibt jetzt drei Teilprogramme:

  1. BEG EM : Bundesförderung für effiziente Gebäude - Einzelmaßnahmen
  2. BEG WG : Bundesförderung für Wohngebäude
  3. BEG NWG : Bundesförderung für Nichtwohngebäude

Diese Förderprogramme bündeln und optimieren bisherige Förderprogramme. Die bisherigen KfW-Kredite 152, 153 und 167 und die Zuschüsse 430 und 431 wurden aufgelöst und durch die neuen KfW-Kredite 261 und 262 und den KfW-Zuschuss 461 ersetzt. Das Ziel bei diesen Neuerungen ist, durch verstärkte Anreize für Investitionen in Energieeffizienz und Erneuerbare Energien den Anteil von erneuerbaren Energien am Endenergieverbrauch für Wärme und Kälte in Deutschland zu steigern und die CO2-Emissionen des deutschen Gebäudesektors zu senken.

Was wird gefördert?

Wenn die Richtlinien der BEG und die dazugehörigen technischen Anforderungen eingehalten werden, lässt sich sagen, dass grundsätzlich alle Maßnahmen gefördert werden, die in den Bereich energieeffizient und nachhaltig Bauen und Sanieren fallen. Dazu gehören auch alle Umfeldmaßnahmen, die erforderlich sind für die Ausführung und Funktionstüchtigkeit der Maßnahme:

  • Baustelleneinrichtung, Baustellensicherung, Rüstarbeiten
  • Materialkosten
  • fachgerechte Montage und Inbetriebnahme
  • Entsorgung von Bauteilen

Neue Klassen und Zertifikate

EE-Klasse

Die EE-Klasse kann im Neubau und bei Sanierungen erreicht werden. Sie steht für den Einsatz Erneuerbarere Energien und wird erreicht, wenn mindestens 55 % der erforderlichen Energiebedürfnisse für die Wärme- und Kälteversorgung eines Gebäudes aus erneuerbaren Energien eingebracht wird. Wenn ein KfW-Effizienzhaus (unabhängig davon ob es ein Neubau ist oder durch die Sanierung eine Effizienzhaus-Stufe erreicht wird) mit einer EE-Klasse zertifiziert wird, erhöht sich Förderquote.

NH-Klasse

Die Nachhaltigkeitsklasse kann nur beim Neubau eines Effizienzhauses erreicht werden, wenn ein Neubau mit dem Zertifikat "Nachhaltig Bauen" des BMI (Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat) ausgezeichnet wird. Wird diese Klasse erreicht, erhöht sich die Förderung des Effizienzhauses. Die NH-Klasse und die EE-Klasse sind nicht kombinierbar!

Weitere wichtige Neuerungen

Mehr Flexibilität

Neu ist, dass nun alle Förderprogramme sowohl in der Kreditvariante als auch in der Zuschussvariante möglich sind, sodass alle je nach Eigenkapital die beste und passendste Variante auswählen können.

Darüber hinaus gestaltet sich die Antragstellung einfacher, weil sämtliche Förderangebote mit nur einem Antrag bei nur einer Institution (BAFA oder KfW) beantragt werden können. Auch die Förderung der Fachplanung und Baubegleitung kann direkt mit beantragt werden. Außerdem sind nun auch Online-Anträge möglich.

Förderung von Digitalisierungsmaßnahmen

Weil die Digitalisierung von Gebäuden die Sicherheit, die Energieeffizienz des Gebäudes erhöht und zur Barrierefreiheit beiträgt, sind Digitalisierungsmaßnahmen nun eigenständig förderfähig.

Das gilt sowohl für den Neubau eines Smart Homes als auch für das Nachrüsten des Eigenheims. Dazu gehören beispielsweise Fenster- und Türsensoren, eine Beschattungssteuerung und smarte Beleuchtung.

Förderung von Einzelmaßnahmen

Wer nicht neu baut, sondern sein Gebäude schrittweise saniert, profitiert von diesem Programm.

Die Förderung von Einzelmaßnahmen erhöht sich, wenn alle einzelnen Maßnahmen in einem individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) festgehalten werden und nacheinander durchgeführt werden.

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